Bindung an die Schlussrechnung
Wenn für einen Werkvertrag die Anwendung der VOB vereinbart wurde, stellt der Auftragnehmer nach Abschluss der Arbeiten dem Auftraggeber eine Schlussrechnung. Nimmt der Auftraggeber dann die Zahlung vor, ist der Auftragnehmer von der Geltendmachung einer Nachforderung ausgeschlossen.
Mit der Erteilung der Schlussrechnung und dem Ablauf von zwei Monaten Prüfungsfrist werden nämlich auch solche Forderungen fällig, die in der Schlussrechnung – sei es bewusst, sei es aus Vergesslichkeit – nicht aufgenommen worden sind. Insoweit beginnt eine einheitliche Fälligkeit und damit auch ein einheitlicher...
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