Hautkrebs häufigste Berufskrankheit am Bau

Berufsgenossenschaft Bau warnt eindringlich vor schädlicher UV-Strahlung

Von Michaela Podschun

„Der Sommer beginnt jetzt. Bereits im April sollten Handwerker auf den Hautschutz achten!“ schickt Anette Wahl-Wachendorf, Ärztliche Direktorin des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG Bau (AMD der BG Bau), einen eindringlichen Appell in alle Bau-Unternehmen und fügt hinzu: „Ein wirksamer UV-Schutz ist wichtig, weil es bei hoher und vor allem langandauernder Belastung zu folgenschweren Hautschädigungen kommen kann.“ Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) legte bei einer Online-Pressekonferenz Statistiken vor, nach denen Hautkrebs im Jahr 2020 die häufigste Berufskrankheit am Bau war.

Rund 18 Prozent aller Meldungen entfielen auf dieses Krankheitsbild, das seit 2015 als Berufskrankheit (Nummer 5103) anerkannt wird. So verzeichnete die BG im vergangenen Jahr 2.768 neue Fälle. Das zeigt eine vorläufige Auswertung. Demnach ging im Jahr 2020 fast jede fünfte gemeldete Berufskrankheit auf Hautkrebs zurück. Besonders tückisch daran ist, dass Betroffene die Schädigung nicht sofort bemerken. Nicht selten tritt eine Hautkrebserkrankung erst nach 20 bis 30 Jahren auf.

Outdoor-Worker besonders betroffen

Betroffen seien laut Anette Wahl-Wachendorf insbesondere Outdoor-Worker. Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG Bau wirft einen Blick auf die Gewerke: Beschäftigte aus dem Hoch-, Tief- und Straßenbau sowie dem Dachdecker- und Zimmererhandwerk seien gefährdet. „11,3 Millionen Euro an Rentenzahlungen, bedingt durch die Berufskrankheit Hautkrebs sind im vergangenen Jahr gezahlt worden.“

Wichtig ist es der Berufsgenossenschaft, ein Bewusstsein für die Gefährdung ultravioletter Strahlung zu erzeugen. Durch den Klimawandel werde es in Mitteleuropa zunehmend wärmer und trockener. Vor allem in den Monaten April bis September zwischen 11 und 16 Uhr sind die Belastungen durch natürliche UV-Strahlen hierzulande so hoch, dass sie einen zusätzlichen Schutz erforderlich machen. Der UV-Index hat eine Skala von 1 bis 9. Bereits ab Stufe 3 sind laut Bernhard Arenz Schutzmaßnahmen nötig.

Die BG Bau unterstützt und berät Unternehmen und Arbeitnehmer bei den notwendigen Maßnahmen. Wirksames Instrument bei der Festlegung der richtigen Schutzmaßnahmen gegen die schädlichen UV-Strahlen ist die Gefährdungsbeurteilung. Diese muss der Betrieb aufstellen. Die Rangfolge der anzuwendenden UV-Schutzmaßnahmen folge laut Arenz dem klassischen Präventionsprinzip – auch TOP-Prinzip genannt. Dabei stehen technische und organisatorischen Lösungen zunächst vor den persönlichen Schutzmaßnahmen.

Zelte, Sonnenschirme und Segel als Schutz

Zu den technischen UV-Schutzmaßnahmen gehören beispielsweise Schutzzelte, Sonnenschirme oder Sonnensegel, die für schattige Arbeitsplätze im Freien sorgen. „Oftmals ist es aber nicht einfach solche Schattenplätze zu schaffen, da Jobs auf der Baustelle ja nicht stationär sind. Da muss man die Arbeit möglichst organisatorisch anders gestalten. So können zum Beispiel Arbeiten in die frühen Morgen- und Vormittagsstunden oder in die späten Nachmittagsstunden – nach 16 Uhr – verlegt werden, wenn die UV-Belastung geringer ist“, schlägt er vor. Bei Fassadenarbeiten sollte in den Mittagsstunden eher auf einer schattigeren Seite gearbeitet werden. Oftmals könnten Handwerker zur Mittagszeit eher drinnen statt draußen tätig sein.

Wenn technische oder organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, müssen persönliche UV-Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören leichte, luftdurchlässige, körperbedeckende Kleidung – möglichst aus Baumwolle – sowie der Schutz des Kopfes, des Nackens, der Nase und der Ohren. Hautbereiche, die nicht verdeckt werden können, wie das Gesicht, die Nase oder auch die Handrücken, sind mit UV-Schutzcremes mit einem Lichtschutzfaktor von mindestens 30 (besser 50) zu schützen. Dieser Schutz muss spätestens nach zwei Stunden erneuert werden. Um Schädigungen der Augen und der Netzhaut zu vermeiden, werden UV-Schutzbrillen empfohlen. Viele solcher Hilfsmittel werden von der BG Bau bezuschusst.

Vorsicht bei Cremes mit Hydrocortison

Das Thema Hautkrebs komme zunehmend auf den Baustellen an, das Bewusstsein dafür steige, freut sich Anette Wahl-Wachendorf. „71.000 Beschäftigte haben wir in puncto UV-Schutz im vergangenen Jahr beraten. Die Zahlen steigen seit Jahren. Bereits in diesem Jahr sind wir bei 20.000 Beratungen“, sagt die Ärztin. Insbesondere für Auszubildende sei es wichtig, sich zu schützen.

Bei Sonnenbrand rät sie: Sofort kühlen, Hausmittel wie Quark-Umschläge helfen. Vorsicht vor Cremes mit Hydrocortison, die die Haut negativ beeinflussen können.

Die BG Bau unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe und Versicherte mit Informationen und Arbeitsschutzprämien. Die Beschaffung von Wetterschutzzelten, UV-Schutzkleidung oder Schutzhelmen mit Nackenschutz wird finanziell gefördert.

Virtueller UV-Schutz-Aktionstag am 15. April 2021

Beim AMD der BG Bau können Beschäftigte neben Beratungsgesprächen zum Thema Hautkrebs auf Wunsch auch Hautscreenings erhalten.

Zum Start in den Sommer lädt die BG Bau am 15. April 2021 zum virtuellen UV-Schutz-Aktionstag ein. Hier erfahren Unternehmen und Versicherte, wie sie UV-Schutzmaßnahmen umsetzen können.

Weitere Infos zum Thema Hautkrebs und UV-Schutz der BG Bau gibt es hier.

Michaela Podschun ist Redakteurin der Zeitschriften bauhandwerk und dach+holzbau.

 


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